Die CDU/FDP Koalition hat in Schleswig-Holstein einen Antrag "Keine Kartografierung privater Funknetze" beim Landtag eingereicht. Es fordert ein weitgehendes Verbot für die gewerbliche Nutzung von WLAN- und Handy(netz)daten
Dieser basiert auf einen dem Bundesrat von der Freien und Hansestadt Hamburg vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 259/10). Konkret soll dieser Antrag datenschutzrechtliche Ergänzungen erhalten:
- Es soll eine klare Regelung geschaffen werden, die jedes gewerbsmäßige kartografische/planmäßige Erfassen privater Funk(netz)daten ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der Betroffenen verbietet.
Gleiches soll für die gewerbsmäßige Aufzeichnung von Daten aus Mobiltelefonen oder vergleichbarer Sendeanlagen für den Privatgebrauch, unabhängig von deren Verschlüsselung, gelten. - Ausnahmen für ausschließlich wissenschaftliche Zwecke können zulässig sein. Dabei soll eine Weitergabe an Dritte untersagt werden.
- Die in Deutschland bereits gesammelten (privaten) Funknetzdaten dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen nicht gewerbsmäßig verwendet oder weitergegeben werden.
- Sanktionen bei Verstößen sollen geschaffen werden.
Den genauen Wortlaut können Sie der nachfolgenden Quelle und den angeführten Drucksachen entnehmen.