Datenschutz: Einspruch gegen Google StreetView einlegen

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann und sollte bei Google eingelegt werden.

Der Datenschutzbeauftragte aus Hamburg stellt Ihnen sehr gute Informationen bereit. Das PDF Dokument finden Sie unter: http://www.hamburg.de/contentblob/2453512/data/vorab-widerspruch-google-street-view.pdf

Es werden die unterschiedlichen Möglichkeiten und Wege erklärt. Die unterschiedlichen Fristen und das richtige Verhalten.

Ca. ab dem 17.08.2010 will Google online ein Tool für den Einspruch anbieten. Es ist zu finden unter www.google.de/streetview. Bereits heute können Sie dort Informationen über Google Street-View finden - natürlich nur die positiven Aspekte und Vorteile des Dienstes. Mit Trickfilmchen à la Sesamstraße führt man die "Sicherheit" von Google Streetview vor ... trotzdem möchten wir Ihnen aus Datenschutzgründen dringend zum Einlegen Ihres Widerspruches anraten.

Sie können auch schriftlich Widerspruch einlegen. Schreiben Sie dafür an:

Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg


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