Die Europäische Union (EU) hat mit den USA ein Abkommen geschlossen. Der Vertrag wurde am 20. April 2012 geschlossen. Nun müssen Fluggesellschaften 19 Angaben über Ihre Passagiere an die Sicherheitsbehörden der USA weitergeben:
- Name
- Adresse
- Sitzplatz
- Kreditkartennummer
- Informationen zu Vielfliegerprogrammen
- Bezahlter Flugpreis
- Reisebüro
- Serviceanforderungen wie koscheres Essen
- Notwendigkeit eines Rollstuhls
Diese Daten werden in den USA vorerst für 5 Jahre gespeichert, dann für 10 Jahre in eine "ruhende Datenbank" (was auch immer das genau sein soll) übertragen und können dann (im Abkommen nicht festgelegt) gelöscht werden. Dienen die Informationen nach Meinung der US-Behörden zur Terrorbekämpfung, dann werden die Daten mindestens 15 Jahre gespeichert.
Die EU-Kommissarin Celilia Malmström freut sich über das Abkommen und lebt es als Kompromiss der "solide Garantien für den Schutz der Privatsphäre enthält, ohne aber Abstriche bei der Sicherheit zu machen". Eine deutlich besser Meinung aus Sicht des Datenschutzes vertritt dagegen Jan Philipp Albrecht (Innenexperte der Grünen). Er hält die Vereinbarung für eine Mogelpackung, die keinerlei Verbesserungen zu den bisherigen Regelungen aufweist. Der Politiker fordert deshalb, das Abkommen im Europaparlament abzulehnen. Wir stimmen Herrn Albrecht entschieden zu, denn alle Daten werden ohne Verdacht und Anlass gesammelt und übermittelt. Unsere Werte und Vorstellungen des Datenschutzes werden nicht verteidigt.
"Die USA haben eine andere Auffassung vom Datenschutz als wir Europäer", sagt Sophia in't Veld (Abgeordnete im Europaparlament von den Liberalen) und niemand weiß, ob die USA solche sensiblen Daten nicht doch für andere Zwecke (Grenzkontrollen, Gesundheitspolitik, usw.) nutzt. Außerdem dürfen die US-Behörden die Daten unter Auflagen auch an Drittstaaten weitergeben.
Bereits jetzt werden die folgenden Daten von Flugreisenden in die USA übertragen. Dabei werden die Daten offiziell nur für Fluggäste mit einem Flugziel in den USA übertragen:
- Buchungscode
- Datum der Reservierung
- Geplante Abflugdaten
- Name
- Andere Namen
- Anschrift
- Zahlungsart
- Rechnungsanschrift
- Telefonnummern
- Gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen Fluggast
- Vielflieger-Eintrag (beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift(en))
- Reisebüro
- Bearbeiter
- Codeshare-Information
- Reisestatus des Passagiers
- Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung
- E-Mail-Adresse
- Informationen über Flugscheinausstellung (Ticketing)
- Allgemeine Bemerkungen
- Flugscheinnummer
- Sitzplatznummer
- Datum der Flugscheinausstellung
- Historie über nicht angetretene Flüge (no show)
- Nummern der Gepäckanhänger
- Fluggäste mit Flugschein aber ohne Reservierung (Go show)
- Spezielle Service-Anforderungen (OSI - Special Service Requests)
- Spezielle Service-Anforderungen (SSI/SSR - Special Service Requests)
- Information über den Auftraggeber
- Alle Änderungen der Buchung
- Zahl der Reisenden (wenn mehrere Passagiere unter einer Buchung reisen)
- Sitzplatzstatus
- Flugschein für einfache Strecken (one-way)
- Etwaige APIS-Informationen
- ATFQ-Felder (Automatische Tarifabfrage)
- Die Adresse der ersten Übernachtung in den USA
Diese Angabe wird seit Oktober 2005 beim Einchecken des Fluggastes abgefragt und an die US-Behörden übertragen
Dabei sind die Angaben häufig sehr weit dehnbar: Z.Bsp. der inhalt der "Allgemeinen Bemerkungen" kann so ziemlich alles weitere an Infos umfassen, was nicht schon in der Liste aufgeführt ist.
Quelle: Deutsches Auswärtiges Amt