Facebook: Neue AGB erlauben Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte

Das Internetportal "Facebook" (gilt als sog. "soziales" Netzwerk) hat seine AGB geändert.

Facebook erlaubt es jedem Mitglied, kostenlos eine Profilseite anzulegen und darauf aus seinem Leben zu erzählen, Fotos und Videos einstellen. Diese Technik nutzen mittlerweile (Facebook besteht seit sechs Jahren) nach eigenen Angaben ca. 400 Millionen aktive Nutzer weltweit. Dadurch hat das Unternehmen direkten Zugriff auf riesige Datenmengen. Natürlich sind an diesen Daten auch kommerzielle Unternehmen interessiert, denn schließlich sind diese Daten zu beinahe 100% real, stets auf dem aktuellsten Stand und zumeist auch sehr persönlich. Auch deshalb sind die interessierten Unternehmen natürlich bereit, dafür zu bezahlen .. und genau damit verdient Facebook sein Geld.

Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner schrieb bereits im April 2010 einen offenen Brief an Mark Zuckerberg (Facebook-Chef). Grund waren die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Durch diese Änderungen wird Facebook erlaubt, Nutzerdaten automatisiert an Dritte weiterzugeben.

Den tieferen Sinn dieser AGB Anpassung (Änderung) möchten wir Ihnen kurz deutlicher machen:

Die von Facebook geförderten Buttons "Gefällt mir" und "Teilen" können von jedem Benutzer aktiviert werden und dadurch kann jeder Nutzer zu anderen Inhalten auf Facebook Stellung beziehen. Zusätzlich bietet Facebook seit einiger Zeit den "Gefällt mir" Button für Portalfremde Seiten an (d.h., dieser Button kann auch auf anderen Webseiten angeboten werden). Dadurch haben dann auch die Besucher anderer Portale (Blogs, Webseiten) die Möglichkeit einen bestimmten Artikel direkt bei Facebook zu empfehlen. Natürlich bleiben diese Äußerungen nicht unbemerkt und bei jedem Klick wird bei Facebook mehr und mehr der Benutzer transparent - seine Vorlieben und ggf. Abneigungen werden in Echtzeit erfasst. Und ebenso natürlich können aufgrund dieser gespeicherten Daten (sehr) umfassende Persönlichkeitsprofile erstellt werden, ohne dass der Benutzer davon Kenntnis hat oder es bemerken kann.

Facebookbenutzer können anderen Facebooknutzern aus ihrer Sicht interessante Links, Artikel und Seiten mitteilen. Dadurch sind dann nicht nur die Beziehungen der Facebooknutzer untereinander sondern auch Rückschlüsse auf die Vorlieben der jeweiligen Adressaten möglich.

Es ist sehr zweifelhaft, ob diese Datensammlung und -weitergabe mit dem deutschen Datenschutzrecht übereinstimmt.

Nach aktuell gültigem deutschen Recht muss jeder Nutzer der Weitergabe seiner Daten aktiv zustimmen, wenn die Weitergabe an Dritte nicht der unmittelbaren Vertragserfüllung dient. Die per AGB indirekt erteilte (und wohl zumeist unbemerkte) Einwilligung reicht laut einiger Rechtsexperten nicht aus. Ob sich Facebook als weltweit operierendes Unternehmen aber vom zum Teil sehr restriktiven deutschen Datenschutzrecht beeindrucken lässt, darf bezweifelt werden.

Von daher müssen wir Ihnen raten, vor der Nutzung der Facebook Dienste Ihre Interessen zu überdenken.


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